Content Editor Nutzungsbedingungen

Dies ist eine Vereinbarung zwischen der in Ihrem MindZip Konto gennanten natürlichen oder juristischen Person (nachfolgend „Content Editor“ oder „der Verlag“ genannt), Urheber von selbst verfassten inhaltlichen Zusammenfassungen und Gedanken zu Büchern, Blog Artikeln, Videos, Seminaren oder sonstige Wissensmedien (nachfolgend „Abstract“ oder „Abstracts“ genannt) und der MindZip.net GmbH (nachfolgend „MindZip“ genannt).

Vertragsgegenstand ist die Veröffentlichung von Abstracts (kostenpflichtig oder kostenlos) auf der MindZip Webseite www.mindzip.net  („Webseite“ ) und der MindZip App („App“).

Diese Vereinbarung enthält die Nutzungsbedingungen für die Verbreitung Ihrer Abstracts über unsere App und Webseite und setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
• den im Folgenden aufgeführten Content Editor Nutzungsbedingungen;
• den allgemeinen Nutzungsbedingungen (EULA) in der App und auf unserer Webseite;
• der Datenschutzrichtlinie (Privacy Policy) in der App und auf unserer Webseite.

§ 1 Annahme der Vereinbarung

  1. Der Content Editor erklärt, dass er die Bedingungen einhalten wird, indem er per „Anklicken“ dieser Vereinbarung zustimmt. Wenn der Content Editor den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmt, ist er nicht berechtigt, seine Abstracts anderen Nutzern zur Verfügung zu stellen.

  1. Ist der Content Editor eine juristische Person, erklärt die Einzelperson, die diese Vereinbarung im Namen des Verlages eingeht, hiermit, dass er/sie dazu berechtigt ist, als bevollmächtigter Vertreter des Verlages diese Vereinbarung einzugehen.

§ 2 Einräumung von Rechten an den Abstracts

(1)        Der Content Editor räumt MindZip hiermit das nicht ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, Abstracts im Rahmen der Website und der App umfassend, auch mit dem Ziel einer kommerziellen Vermarktung, zu nutzen, zu verwerten und zu vertreiben. Die Rechtseinräumung umfasst ausdrücklich alle bekannten und unbekannten Formen von Angebotsmöglichkeiten im Internet, insbesondere die Möglichkeit zur Einbindung innerhalb kostenpflichtiger Online-Dienste, Websites und Apps sowie innerhalb des frei zugänglichen Internets. Insbesondere räumt der Content Editor MindZip folgende nicht ausschließlichen, zeitlich und territorial unbeschränkten Nutzungsrechte ein:

a) Kostenloser und unbeschränkter Zugriff zur Ansicht auf die verfassten Abstracts des Content Editors. Alle elektronischen Dateien sind frei von Viren oder anderen möglicherweise schädlichen oder Störungen hervorrufenden Codes zu liefern.

        b) Das Recht der Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung, d.h. das Recht, das Abstract, unter Einbezug jeglicher technischeren Möglichkeiten, insbesondere durch die digitale Einbindung im Rahmen der Website und der App, unbegrenzt zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich wiederzugeben;

c) Das Recht der Zurverfügungstellung auf Abruf, d.h. das Recht, das Abstract abzuspeichern, für die Öffentlichkeit bereitzuhalten, an einen oder mehrere Nutzer zu übertragen, und zwar in allen analogen oder digitalen elektronischen Datenbanken, elektronischen Datennetzen und Netzen von Telekommunikationsdiensten;

d) Das Recht der öffentlichen Wiedergabe, d.h. das Recht, das Abstract gewerblich oder nicht gewerblich, durch Tonträger, Bildträger, Bildtonträger, Multimedia-Träger bzw. andere Datenträger, insbesondere auch Magnetbänder, Magnetbandkassetten, Bildplatten, Chips, in allen Formaten, unter Anwendung aller analogen und digitalen Verfahren und Techniken öffentlich wiederzugeben;

        e) Das Werberecht, d.h. das Recht, das Abstract für die Bewerbung der Website und der App, auch in jeglichen anderen Medien und außerhalb des Internets, namentlich im Fernsehen und in Printmedien, nicht jedoch für die Bewerbung von Drittprodukten, zu verwenden.

(2)         Die Rechtseinräumung umfasst auch eine ausschnittsweise Benutzung der Abstracts und eine Benutzung in Verbindung mit anderen Werken.

(3)         Das Recht in Hinblick auf die Durchführung dieses Vertrags den jeweiligen Titel der Abstracts sowie Namen, Titel, Logos und Abbildungen des Content Editors auf der Website, in der App und in der einschlägigen Werbung für die Website und die App zu verwenden.

§ 3         Pflichten des Content Editors

(1)        Der Content Editor schaltet das Abstract durch Klick auf den „Veröffentlichen“-Button unmittelbar nach Abschluss der Registrierung zur Veröffentlichung auf der Website und in der App und zum Verkauf oder kostenlos an andere Nutzer frei.

(2)        Der Content Editor verpflichtet sich, sich über die Zulässigkeit von Abstracts von urheberrechtlich geschützten Werken zu informieren und seine Abstracts entsprechend zu erstellen.

(3)        Damit der Content Editor Lizenzgebühren für den Verkauf von Abstracts erhält, ist er verpflichtet, bestimmte Kontoinformationen bereitzustellen.  

§ 4         Pflichten der MindZip

(1)        MindZip hat den Content Editor an der Stelle auf der Website und in der App, an der er die Abstracts einbindet, als Urheber deutlich sichtbar zu nennen.

                

§ 5         Garantie der Rechtsinhaberschaft, Freistellung der MindZip

(1)         Der Content Editor garantiert, dass er Inhaber der übertragenen Rechte ist und dass es ihm möglich ist, die der MindZip in § 1 dieses Vertrags genannten Rechte wirksam einzuräumen. Der Content Editor garantiert außerdem, dass die Werke frei von Rechten Dritter sind, die der vertragsgegenständlichen Rechtseinräumung entgegenstehen könnten. Der Content Editor garantiert, dass durch die Verwendung der Abstracts im Rahmen dieses Vertrags keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden.

(2)         Der Content Editor stellt die MindZip auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund oder im Zusammenhang mit der schuldhaften Nutzung der App und des Webauftritts durch den Content Editor aus bestehenden Kennzeichen-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster-, Patent-, Urheber- und/oder anderen Immaterialgüterrechten oder insbesondere wegen einer Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder wegen Verstößen gegen gesetzliche Verbote gegen die MindZip geltend machen. Die der MindZip diesbezüglich entstehenden Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung und/oder -verfolgung gegenüber Dritten werden von dem Content Editor getragen.

Erkennt der Content Editor oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Löschung der verletzenden Inhalte und zur Unterrichtung von MindZip.

 

§ 6         Vertragslaufzeit, Kündigung

(1)         Dieser Vertrag beginnt mit Annahme des Content Editors dieser Vertragsbedingungen und läuft auf unbestimmte Zeit.

(2)        MindZip ist berechtigt, diese Vereinbarung und den Zugriff auf das Content Editor-Konto jederzeit und nach eigenem Ermessen zu beenden mit einer Kündigungsfrist von fünf Geschäftstagen. Der Content Editor ist berechtigt, die Vereinbarung jederzeit durch eine schriftliche Kündigung an die MindZip zu beenden. In diesem Fall, stellt die MindZip den Verkauf der Abstracts innerhalb von fünf Geschäftstagen ab dem Datum des Zugangs des Kündigungsschreibens bei MindZip ein. Alle Rechte an den Abstracts, die von Kunden bereits zum Zeitpunkt der Beendigung erworben wurden, bestehen nach der Beendigung fort.  

(3)         Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 7         Preise und Zahlungsmodalitäten

(1)         Der Content Editor setzt die Preise für den Verkauf der Abstracts an andere Nutzer der Website und App fest. Die für den Kauf genutzte Münzen beinhalten die am Tag des Münzenkaufs gültige Mehrwertsteuer.

(2)         MindZip zahlt an den Content Editor im Gegenzug für die gemäß § 1 erfolgte Rechtseinräumung für jedes verkaufte und bezahlte Exemplar des Abstracts ein Lizenzhonorar von 70 % der Nettoerlöse (abzüglich aller Steuern, die auf die jeweiligen Verkäufe erhoben werden und sonstige Transaktionsgebühren des jeweiligen App Stores oder Kreditkarten Abwicklungsgebühren.)

(3)         Die Erträge werden dem Content Editor unmittelbar gutgeschrieben. Eingezahlte werden nicht verzinst.

(4)        Der Content Editor kann jederzeit die Überweisung eines auf seinem Konto bestehenden Guthabens ab EUR 50 auf sein Bankkonto verlangen.  Die monatlichen Erträge werden solange kumuliert, bis die Mindestsumme von EUR 50 für eine Auszahlung erreicht ist. Der Content Editor wird seinen Auszahlungswunsch mit Angabe des Geldbetrags und Kontoverbindung, bestätigen. Für die Auszahlung von Erträgen unter EUR 50 stellt der Lizenznehmer eine Gebühr von 5 EUR in Rechnung pro Transaktion.

(5)        Die Auszahlung der Erträge auf das angegebene Bankkonto erfolgt etwa 60 Tage nach Ablauf des Kalendermonats, in dem der Auszahlungswunsch bekundet wurde. Eine Übersicht mit detaillierten Informationen über die Verkäufe von Abstracts und die entsprechenden Lizenzgebühren steht dem Content Editor in der App jederzeit zur Verfügung.

(6)        MindZip kann Lizenzgebühren einbehalten und diese mit zukünftigen Zahlungen, wie unten aufgeführt, verrechnen.

a) Wenn MindZip dem Content Editor für einen Verkauf Lizenzgebühren zahlt und später eine Rückerstattung, Rückvergütung oder eine Gutschrift für diesen Verkauf leistet, kann MindZip die gezahlten Lizenzgebühren mit künftig fälligen Lizenzgebühren verrechnen.


b) Wenn ein Dritter Rechtsverstöße gegen den Content Editor geltend macht, ist MindZip berechtigt alle fälligen Lizenzgebühren solange zurückzuhalten, bis nach vernünftigem Ermessen festgestellt werden konnte, ob der Anspruch der Drittpartei rechtmäßig war. Bei tatsächlich festgestellten Rechtsverstöße, schuldet MindZip dem Content Editor keine Lizenzgebühren für das jeweilige Abstract und kann alle Lizenzgebühren, die bereits in der Vergangenheit gezahlt wurden, mit etwaigen zukünftig fällig werdenden Lizenzgebühren aufrechnen bzw. eine Rückzahlung verlangen.


c) Bei Beendigung dieser Vereinbarung kann MindZip alle fälligen Lizenzgebühren für einen Zeitraum von drei Monaten ab dem Datum, ab dem sie zahlbar wären, zurückbehalten, um eventuelle Rückerstattungen oder andere Aufrechnungen, zu denen MindZip in Bezug auf die Lizenzgebühren berechtigt ist, aufzurechnen.


d) Sollte MindZip aufgrund von Rechtsverstöße des Content Editors diese Vereinbarung beenden, verliert er jeglichen Anspruch auf Lizenzgebühren, die noch nicht ausgezahlt wurden. Sollten der Content Editor ein neues Konto ohne ausdrückliche Genehmigung eröffnen, nachdem das altes Konto gekündigt wurde, schuldet MindZip dem Content Editor in Bezug auf das neue Konto keine Lizenzgebühren.

(7)        MindZip ist für das Einziehen und Abführen von sämtlichen Steuern, die auf die jeweiligen Verkäufe von Abstracts an Nutzer erhoben werden, verantwortlich. Der Content Editor ist verantwortlich für Einkommens- oder sonstige Steuern, die aufgrund von Zahlungen von MindZip gemäß diesem Vertrag fällig und zahlbar sind.

(8)         Rechtsverfahren oder sonstige rechtliche Schritte gegen die MindZip in Bezug auf Zahlungsabrechnungen sind nur dann zulässig, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach Verfügbarkeit der Abrechnungsübersicht eingeleitet werden.

§9         Haftungsbeschränkung, Höhere Gewalt

  1. Die App und die Webseite werden „wie gesehen“ ohne Gewährleistung zur Verfügung gestellt. MindZip haftet, unabhängig von der Ursache und der Haftungstheorie, weder für den Verlust von Daten, entgangene Gewinne, Kosten für Ersatzbeschaffung oder sonstige besondere, beiläufige, folge- oder indirekte Schäden noch für verschärften Schadenersatz oder Vertrauensschadenersatz, der aus dieser oder in Bezug auf diese Vereinbarung entsteht, noch für billigkeitsrechtliche Rechtsbehelfe wie Gewinnabschöpfung oder sonstige Rechtsbehelfe. Jegliche Haftung von MindZip aus dieser Vereinbarung ist auf die Höhe der Gebühren begrenzt, die von MindZip für den Zeitraum von zwölf Monaten vor Geltendmachung der Forderung gemäß dieser Vereinbarung fällig und zahlbar sind. Der Verlag erkennt an und erklärt sich einverstanden, dass MindZip nicht sicherstellen kann, dass durch den Verlag oder in seinem Auftrag eingereichte Abstracts vor Diebstahl oder Missbrauch geschützt sind oder, dass Nutzer die Nutzungsbedingungen für Abstracts, die MindZip im Zusammenhang mit der Nutzung oder Erstellung von Abstracts zur Verfügung stellen kann, einhalten. MindZip ist bemüht, seine Systeme und Verfahren fehlerfrei und effizient zu gestalten jedoch übernimmt sie keine Haftung, die sich aus dem Ausfall eines Sicherheitssystems oder –Verfahrens, Unterbrechungen, Ungenauigkeiten, Fehler, Wartezeiten oder der Nichteinhaltung von Nutzungsbedingungen durch einen Nutzer ergibt.

  1. MindZip haftet nicht für ein Versäumnis oder eine Verzögerung der Erfüllung seiner Verpflichtungen dieser Vereinbarung, die durch ein Ereignis oder einen Umstand verursacht wird, den MindZip nicht zu vertreten hat, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Denial-of-Service-Angriffe, Aufstand, Feuer, Überschwemmungen, Sturm, Explosionen, höhere Gewalt, Krieg, Terrorismus und Arbeitsbedingungen.

§ 9         Schlussbestimmungen

(1)         Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2)         Der Content Editor ist verpflichtet, der MindZip jede Änderung seiner Anschrift mittels Email schriftlich mitzuteilen. Für Mitteilungspflichten von MindZip nach diesen Nutzungsbedingungen und nach dem Urheberrechtsgesetz gilt die im Registrierungsformular genannte Anschrift des Content Editors, bzw. die jeweils zuletzt per Email mitgeteilte Anschrift des Content Editors.

(3)        Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien sind in dieser Vertragsurkunde nebst den in Bezug genommenen Dokumenten enthalten. Weitergehende Vereinbarungen bestehen nicht.

Stand 18. Mai 2018